Finanzstatut

beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 12. August 2007

Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungs­gemäße Zwecke verwendet werden. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigen­wirtschaft­liche Ziele. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Der Verein darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnis­mäßig hohe Vergütung begünstigen.

Die Mitgliederversammlung entscheidet über den vom Vorstand vorgelegten Haushaltsplan. Auf dieser Grundlage führt der Vorstand die Geschäfte.

Bis zu einer Höhe von 100,– Euro kann das gewählte Vorstands­mitglied für Finanzen alleine über eine Ausgabe entscheiden.
Bis zu einer Höhe von 500,– Euro kann der Vorstand gemeinsam über eine Ausgabe entscheiden: Sämtliche Vorstands­mitglieder müssen dieser Ausgabe zustimmen.
Darüber hinaus entscheidet die Mitglieder­versammlung mit einfacher Mehrheit.

Über das Eigentum des Vereins ist ein schlüssiges Inventarverzeichnis zu führen.
Über alle Einnahmen und Ausgaben des Vereins ist Buch zu führen.

Die Kassenprüfung prüft die Buchführung, das Inventar und die satzungs­gemäße und sinnvolle Verwendung der Mittel.