Beitragsordnung

beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 12. August 2007

Die Höhe des Mitgliedsbeitrags beträgt für ordentliche Mitglieder 5,– Euro pro Monat, für Förder­mitglieder mindestens 10,– Euro pro Monat.

Der Mitgliedsbeitrag kann vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich entrichtet werden. Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils im Voraus auf das Konto des Vereins zu überweisen.

Auf Antrag ist eine Ermäßigung des Mitglieds­beitrags sowohl für ordentliche Mitglieder als auch für Förder­mitglieder möglich. Der Antrag erfolgt schriftlich. Über den Antrag entscheidet der Vorstand.

Die erste Beitragsmahnung erfolgt, wenn länger als vier Wochen nach Fälligkeit keine Zahlung beim Verein eingegangen ist. Weitere Mahnungen erfolgen jeweils zwei Wochen nach der jeweils voraus­gegangenen Mahnung. Die Beitrags­mahnungen ergehen schriftlich. In der zweiten und dritten Mahnung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Versäumen der Beitrags­zahlung das Ende der Mitglied­schaft nach sich ziehen kann. Dabei sind auch die entsprechenden Fristen zu benennen.

Erfolgt auch zwei Wochen nach der dritten Mahnung keine Zahlung, so wird auf der nächsten Vorstands­sitzung das Ende der Mitgliedschaft festgestellt und dem Mitglied das Ende der Mitgliedschaft schriftlich mitgeteilt. Diese Mitteilung über das Ende der Mitglied­schaft enthält einen Rechtsbehelf, dass gegen diese Entscheidung Widerspruch möglich ist wie gegen jeden anderen Vereins­ausschluss auch.