beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 12. August 2007
Die Höhe des Mitgliedsbeitrags beträgt für ordentliche Mitglieder 5,– Euro pro Monat, für Fördermitglieder mindestens 10,– Euro pro Monat.
Der Mitgliedsbeitrag kann vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich entrichtet werden. Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils im Voraus auf das Konto des Vereins zu überweisen.
Auf Antrag ist eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags sowohl für ordentliche Mitglieder als auch für Fördermitglieder möglich. Der Antrag erfolgt schriftlich. Über den Antrag entscheidet der Vorstand.
Die erste Beitragsmahnung erfolgt, wenn länger als vier Wochen nach Fälligkeit keine Zahlung beim Verein eingegangen ist. Weitere Mahnungen erfolgen jeweils zwei Wochen nach der jeweils vorausgegangenen Mahnung. Die Beitragsmahnungen ergehen schriftlich. In der zweiten und dritten Mahnung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Versäumen der Beitragszahlung das Ende der Mitgliedschaft nach sich ziehen kann. Dabei sind auch die entsprechenden Fristen zu benennen.
Erfolgt auch zwei Wochen nach der dritten Mahnung keine Zahlung, so wird auf der nächsten Vorstandssitzung das Ende der Mitgliedschaft festgestellt und dem Mitglied das Ende der Mitgliedschaft schriftlich mitgeteilt. Diese Mitteilung über das Ende der Mitgliedschaft enthält einen Rechtsbehelf, dass gegen diese Entscheidung Widerspruch möglich ist wie gegen jeden anderen Vereinsausschluss auch.